Haben Sie freie Therapieplätze?
Ich führe keine Warteliste, sondern nehme Patienten auf, wenn sich freie Kapazitäten abzeichnen. Diese nehme ich bevorzugt über die Termin-Service-Stelle (Tel.: 116 117) der KVB auf, da dies zu einer gerechten Verteilung führt. Anfragen nach einem Therapieplatz bitte nur während meiner telefonischen Sprechzeiten und wenn es persönliche Gründe gibt, wie örtliche Nähe oder spezielle Therapieformen.
Was bringe ich zur ersten Sitzung (psychotherapeutische Sprechstunde) mit?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie für die erste Sitzung (und in jedem neuen Quartal) lediglich Ihre Versichertenkarte. Wenn Sie privat versichert sind, bitte ich Sie zunächst bei Privat-Praxen anzufragen. Sollten Sie wegen Ihrer Beschwerden schon an anderer Stelle (Klinik, Psychotherapeut, Arzt) in Behandlung (gewesen) sein, bitte ich Sie, die entsprechenden Berichte bzw. Arztbriefe zum ersten Termin mitzubringen.
Wie geht es dann weiter?
In der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ (normalerweise drei Sitzungen) wird abgeklärt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und wenn ja, welche Behandlung angezeigt ist. Falls keine Störung mit Krankheitswert vorliegt oder eine Behandlung in meiner Praxis nicht möglich ist oder von Ihnen nicht gewünscht wird, endet der Prozess hier. Falls eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist, gibt es noch weitere (probatorische) Sitzungen, zum Kennenlernen und Entwickeln eines Behandlungsplans.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der Psychotherapie. Dazu muss nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über mich, Sie müssen nur das Antragsformular unterschreiben. Sollte schon eine Vortherapie stattgefunden haben muss die Pause 2 Jahre betragen. Wenn Sie privat versichert sind, hängen die Bedingungen stark von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Ich empfehle Ihnen daher, sich schon vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu klären. Sollten Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst tragen wollen, gilt, wie bei privat Versicherten, die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Grundlage der Berechnung.
Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Sitzungen sollten zu Beginn der Therapie einmal pro Woche stattfinden; bei entsprechender Absprache können auch 14-tägige Termine vereinbart werden. Längere Abstände können den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung erschweren. Gegen Ende der Therapie werden die Abstände meist allmählich größer.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
In der Psychotherapie gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschriebene Stundenkontingente, die in festgelegten Teilschritten beantragt werden. In der Verhaltenstherapie gibt es die Kurzzeittherapie 1 und 2 mit jeweils 12 Stunden und die Langzeittherapie mit 45 Stunden. Weitere Bewilligungsschritte können die Therapie auf 60 und in Ausnahmefällen auf bis zu 80 Stunden verlängern. Die Therapie kann selbstverständlich auch jederzeit auf Ihren Wunsch hin beendet werden.